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Unbeglichene zur Zahlung fällige Verpflichtungen sind Gegenstand der Eintreibung im Verfahren beim zuständigen Gericht. Wir bereiten einen Vollstreckungsantrag vor, zuvor prüfen wir die Vermögenslage des Schuldners. Nach Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbeschlusses geben wir nach Absprache mit Ihnen Anweisungen an den Vollstrecker, bis hin zur Tilgung der gesamten Schuld.
Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir im Vorfeld mit dem Schuldner schriftlich und telefonisch Kontakt auf und versuchen eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
Falls Sie sich in der Situation des Schuldners befinden, bieten wir Ihnen Rechtsberatung hinsichtlich der Möglichkeit der Erfüllung Ihrer Verpflichtung ohne unnötige weitere Gerichtskosten. Außerdem handeln wir in Ihrem Namen eine annehmbare Lösung mit dem Gläubiger aus.