Rechtsbereiche
Kontakt
Anwaltskanzlei Bohinc
Hacetova ulica 9
1000 Ljubljana

Tel: +386 1 232 20 34

E-mail:  info@bohinc.si
  rado@bohinc.si
  sasa@bohinc.si
 

radobohinc1@gmail.com

Wenn Sie ein Treffen wünschen, ist eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail erforderlich.
Gesellschaftsrecht
  • Wir fungieren als „Dienstleister“ für größere, mittelständische und kleine Unternehmen sowie selbständige Unternehmer bei der Regelung ihrer gesellschaftsrechtlichen und Zulassungsangelegenheiten (Fusionen, Umstrukturierungen, Teilungen, Vermögensübertragung, Verfassung von Verträgen über Beherrschung, Gewinnübertragung und anderen Unternehmensverträgen bei verbundenen Unternehmen).
  • Wir bieten Rechtsmeinungen und beraten Aufsichtsräte und Verwaltungsausschüsse in Zusammenhang mit ihrer Aufsichts- und Geschäftsführungsfunktion und bereiten Fachanalysen als Entscheidungsgrundlage vor.
  • Wir vertreten Gesellschafter (natürliche und Rechtspersonen) einzelner Gesellschaften und Aktionäre bei der Geltendmachung ihrer Interessen innerhalb der Gesellschaft und beteiligen uns anhand ihrer Vollmacht an Gesellschafterversammlungen.
  • Bei rechtswidrigem Verhalten der Geschäftsführung und Vorstände bzw. ihrer Mitglieder sowie des Aufsichtsrats oder Verwaltungsausschusses reichen wir anhand einer Vollmacht der geschädigten Gesellschaft und/oder Aktionäre bzw. Gesellschafter Entschädigungsklagen ein. Im Falle von Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität reichen wir Strafanzeigen bzw. einen Antrag auf Strafverfolgung des Straftäters ein.
  • Für (Minderheits-) Aktionäre bzw. Gesellschafter von Wirtschaftsgesellschaften bieten wir folgende Dienstleistungen: Einreichung von Klagen wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung (z.B. über die Ausschüttung des Gewinns, über die Erhöhung oder Minderung des Grundkapitals, über die Bestätigung des Jahresberichts u.a.)
  • Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung reichen wir nach Auftrag der Gesellschafter Klagen für den Ausschluss oder Austritt eines oder mehrerer Gesellschafter aus der Gesellschaft ein.
  • Nach Auftrag der Aktionäre und in Zusammenhang mit einem Prüfungshaus leiten wir Verfahren für eine Sonderprüfung oder eine außerordentliche Prüfung ein.